Die Schule von A-ZA B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A Absenzen Absenzen müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich bei der Klassenlehrperson entschuldigt werden. Benutzen Sie bitte dazu das Kontaktheft. B Bibliothek Siehe Punkt "Mediothek". Blockveranstaltungen Siehe Punkt "Projektwochen". E Elternarbeit Damit der gemeinsame Erziehungsauftrag im Elternhaus und in der Schule gelingen kann, ist die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen, Lehrern und Eltern unabdingbar.
Die Lehrkräfte pflegen den Kontakt zu den Eltern und orientieren sie bei besonderen Vorkommnissen.
Zu Beginn eines Schuljahres wird für jede Klasse eine Telefonliste erstellt. Sie enthält die Telefonnummern der Schülerinnen und Schüler sowie der eingesetzten Lehrpersonen.
An unserer Schule bestehen Elternorganisationen. Diese fördern den Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule und bieten eine Plattform für den Gedankenaustausch über Erziehung in Familie und Schule. Die Kontaktadresse finden Sie im Adressverzeichnis am Schluss dieser Broschüre.
Beachten Sie bitte auch aktuelle Artikel über unsere Schule im Binninger Anzeiger und im Birsigtalboten.
F Ferienverlängerung Ferienverlängerungen und Urlaube werden nur aus wichtigen familiären Gründen und in besonderen Ausnahmesituationen bewilligt. An unserer Schule gelten folgende Regelungen: Alle Urlaubsgesuche sind schriftlich einzureichen. Für die Erteilung von Urlaub bis zu 1 Tag ist die Klassenlehrkraft zuständig (exkl. Ferienverlängerung). Für die Bewilligung aller Urlaubsgesuche direkt vor oder nach den Ferien und für Gesuche für mehr als 1 Tag Urlaub ist die Schulleitung zuständig. Diese Gesuche müssen spätestens einen Monat vor Urlaubsbeginn bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Formulare dazu sind im Sekretariat erhältlich. Ferienverlängerungen, d.h. Urlaube direkt vor oder nach den Ferien, werden während der Sekundarschulzeit nur einmal bewilligt.
Freifächer Mehr dazu hier. G Gesundheitsförderung Das Angebot umfasst die Beratung für Jugendliche, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte. Frau Ch. Vogel kann über die Kontaktperson der Schule oder direkt per Telefon erreicht werden. Hier gibt's mehr. H Handy, Schwänzen und Mobbing In letzter Zeit wurde in den Medien viel über den unerlaubten Handyeinsatz von Schülerinnen und Schülern in den Schulen berichtet. Wir erinnern daran, dass sämtlicher Gebrauch der Handys während der Schulstunden nicht geduldet wird. Sollte dies trotzdem geschehen, wird das Gerät konfisziert und kann gegen Unterschrift der Eltern auf dem Sekretariat wieder abgeholt werden. Von einem Handyverbot während der Pausen wird im Spiegelfeld zur Zeit noch abgesehen.
Vom Gesetz her ist es nicht gestattet, unerlaubte (Ton-/Bild-) Aufnahmen in irgendwelcher Form weiterzugeben oder gar zu veröffentlichen.
Auch bei Vorfällen wie häufigen Verspätungen, Schwänzen, Stören des Unterrichts oder bei Schmierereien auf dem Schulareal, Mobbing, Missbrauch des Internets usw. sind wir verpflichtet, die entsprechenden Behörden zu informieren.
Um unangenehme Folgen zu vermeiden, bitten wir alle, sich entsprechend zu verhalten. Hausaufgaben Die Hausaufgaben haben den Zweck, den Lernstoff zu vertiefen, zu repetieren und das selbständige Arbeiten einzuüben. Dabei sollte eigentlich im Normalfall keine Unterstützung der Eltern notwendig sein. Es hilft aber sicher, wenn Eltern sich über die Hausaufgaben informieren lassen und eine gewisse Kontrolle darüber führen, ob die Arbeiten seriös ausgeführt werden.
Wenn häufig Probleme bei den Hausaufgaben entstehen, nehmen Sie als Erziehungsberechtigte mit den Lehrkräften Kontakt auf.
I ISF - integrative Schulungsform Mehr dazu hier. K Kellertheater Im Kellertheater des Spiegelfeldschulhauses (ca. 60 Plätze) gelangen jedes Jahr Theaterproduktionen unserer Schulklassen zur Aufführung. Hier gibts mehr. Kinderzulagen Schüler ab dem 16. Lebensjahr benötigen eine schriftliche Bestätigung des Schulbesuchs. Die meisten Ausgleichskassen anerkennen den eingeschickten Schülerausweis mit der gültigen Marke. Wo das nicht der Fall ist, sind wir gerne bereit, Ihnen auf dem Sekretariat eine Bestätigung über den Schulbesuch Ihres Kindes auszuhändigen Kleidung Die Schulkleidung darf modisch bis légère sein, aber angemessen. Sie sollte sich von der „Discokleidung“ unterscheiden: bauchfreie T-Shirts und tiefe Dekolletés sind während der Schulzeit unerwünscht. Bei zu gewagter Kleidung liegt auf dem Sekretariat ein sauberes Shirt bereit.
Während des Unterrichts ist der Kopf bedeckungsfrei. Religiöse Kopfbedeckungen respektieren wir.
Die Turnkleidung ist so zu wählen, dass alle Sportarten und Übungen zu bewältigen sind. Turn- und andere Schuhe, die auf der Strasse getragen werden, dürfen nicht in den Hallen benützt werden. Kontaktheft Jede Schülerin/jeder Schüler führt ein spezielles Kontaktheft: Absenzen, Entschuldigungen, Mitteilungen der Erziehungsberechtigten an die Lehrkräfte und umgekehrt werden dort eingetragen. Das Heft wird von der Schülerin/dem Schüler unaufgefordert vorgewiesen. Kosten In gewissen Frei- und Wahlfächern kann ein bescheidener Materialkostenbeitrag erhoben werden. Sollten solche Kosten anfallen, wird dies vor der Anmeldung bekannt gegeben.
Auch Unkosten für Exkursionen, Konzert , Theaterbesuche usw. haben die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich selbst zu tragen. Wir bemühen uns in solchen Fällen wo immer möglich um Unterstützung durch die Gemeinde oder durch die Abteilung „Kulturelles“ des Kantons. Siehe auch Punkt "Schulkosten". Krankheit Wenn Schülerinnen oder Schüler durch eine Krankheit oder einen Unfall gezwungen sind, dem Unterricht fernzubleiben, müssen sie nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs (spätestens nach drei Tagen) der Klassenlehrkraft eine von den Eltern bestätigte Entschuldigung im Kontaktheft vorweisen. Wir bitten die Eltern, das Fernbleiben von der Schule nur aus wichtigen Gründen zu entschuldigen. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.
Wenn Schülerinnen und Schüler wegen plötzlichem Unwohlsein, Arzt oder Zahnarztbesuchen einzelne Schulstunden versäumen, haben sie sich bei den Lehrerinnen und Lehrern vorher abzumelden. Bei Arzt oder Zahnarztbesuchen ist das Aufgebotskärtchen vorzuweisen.
Die Schülerinnen und Schüler holen bei kurzen Absenzen den Lernstoff selbständig nach. Bei längeren Abwesenheiten sollte eine Mitschülerin oder ein Mitschüler Besuche machen und über den Schulbetrieb und die Hausaufgaben berichten. Wenn das nicht klappt, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft.
Falls Ihr Kind an einer Behinderung oder an einer chronischen Krankheit leidet, bitten wir Sie höflich, die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer zu informieren. Vereinbaren Sie mit der Klassenlehrkraft, ob die übrigen Kolleginnen und Kollegen und allenfalls die Klassenkameradinnen und Klassenkameraden informiert werden dürfen oder sollen. L Lager Schulreisen und Lager sind bekannte Einrichtungen, die den Zusammenhalt und die Gemeinsamkeit fördern. Unabhängig vom Niveau unternimmt jede Klasse pro Jahr eine Schulreise und kann ein Lager durchführen.
Die Kosten der Schulreisen und Lager müssen grösstenteils von den Eltern getragen werden. Bei Lagern leisten die Gemeinden Binningen und Bottmingen einen beachtlichen Zuschuss. Bei Sport und Skilagern kann die Organisation J+S einen Teil der Kosten übernehmen. Für die Eltern fallen bei Schulreisen Kosten von Fr. 10.-- bis Fr. 60.-- an, bei mehrtägigen Schulreisen kann dieser Betrag etwas höher liegen.
Für Lager muss mit folgenden Kosten für die Eltern gerechnet werden:
im Sommer: Fr. 140.-- bis Fr. 180.-- (in der Regel), im Winter: Fr. 240.-- bis Fr. 350.-- M Mediothek Detailierte Informationen über unsere Mediothek finden Sie hier. Mobbing Siehe Punkt "Handy". N Nachhilfe Siehe NHB oder NH+. Für privaten Nachhilfeunterricht kontaktieren Sie bitte das Sekretariat. NH+ Weitere Informationen hier. NHB Weitere Informationen hier. P Projektwochen Jährlich sind in allen Klassenstufen Blockveranstaltungen zu Individuum und Gemeinschaft mit den Inhalten Klassengeist, Gesundheit, Zusammenleben und Berufswahlvorbereitung geplant. In diesen Wochen wird projektartig gearbeitet. Hier gibts mehr. Promotionsreglement Das aktuelle Promotionsreglement können sie hier herunterladen. S Schnupperlehren Schnupperlehren sind dann sinnvoll, wenn sich die Schülerinnen und Schüler schon intensiv mit der Berufswahl beschäftigt haben. Daher werden Schnupperlehren während der Schulzeit in der Regel ab der 3. Klasse für insgesamt höchstens 2 Wochen bewilligt. Für eine Schnupperlehre ist spätestens 2 Wochen vor dem Antritt ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung zu richten. (Formulare sind auf dem Sekretariat vorhanden.)
Im Niveau A sind Schnupperlehren in der 4. Klasse Bestandteil des Unterrichtes.
Schulbesuchstage Jedes Jahr führt die Sekundarschule im Spätherbst und im Frühling Besuchsvormittage durch. Wenn Sie zu einem anderen Zeitpunkt Schulbesuche machen möchten, bitten wir Sie, sich vorher mit den betroffenen Lehrkräften in Verbindung zu setzen. Schulfest Seit einigen Jahren führt die Sekundarschule Binningen-Bottmingen alle zwei Jahre ein Schulfest durch. Hier stehen vor allem gesellschaftliche und soziale Ziele im Mittelpunkt. Schulkosten Der Schulbesuch ist an der Volksschule und somit auch an der Sekundarschule Binningen-Bottmingen grundsätzlich gratis. Schulmaterial Die Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern vom Kanton leihweise zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler haben zu den Büchern Sorge zu tragen und sie in gutem Zustand zurückzugeben. Wenn Bücher beschädigt oder verschmiert werden, müssen wir einen Teil des Neupreises in Rechnung zu stellen.
Die Hefte, Farb- und Bleistifte werden ebenfalls gratis zur Verfügung gestellt. Auch hier bitten wir um Sorgfalt, denn alle Materialien werden aus Staats- und somit Steuergeldern bezahlt.
Schulreise Siehe Eintrag "Lager".
Schulsozialarbeit Das Angebot umfasst die Beratung für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte. Um eine Gefährdung der Schülerin/des Schülers frühzeitig zu erkennen und wirksam anzugehen, arbeiten unsere Schulsozialarbeiter, Frau S. Overhage und Herr St. Müller, direkt in der Schule. Schülerinnen und Schüler dürfen jederzeit und unangemeldet vorbeischauen. Hier gibt's mehr. Schultheater Siehe Punkt "Kellertheater". Schwänzen Siehe Punkt "Handy". SchülerInnenrat Seit Sommer 2005 besteht an allen Schulhäusern eine demokratische Schülerinnen- und Schülerorganisation, die in festgelegten Bereichen der Schule mitwirken kann. Die Schülerinnen und Schüler werden von Lehrpersonen, sogenannten Coaches, begleitet. Sportanlässe An unserer Schule führen wir jährlich einen Sporttag durch. Daneben können sich unsere Schülerinnen und Schüler an kantonalen und nationalen Sport- und Schulsportveranstaltungen beteiligen. Stipendien Für den Besuch der Sekundarschule können keine Stipendien beansprucht werden. Wenn aber im Schulbereich Probleme mit Unkosten auftauchen, können Sie sich jederzeit an die Schulleitung wenden. U Unfall Siehe Punkt "Krankheit". Urlaub Urlaub siehe "Ferienverlängerung". V Versicherungen Die Schülerinnen und Schüler der Schule müssen obligatorisch gegen Unfallrisiken versichert sein. In vielen Fällen ist dieser Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung mit Unfallzusatz gewährleistet.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Kind gegen Unfallschäden genügend versichert ist, sollten Sie in jedem Fall mit Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen.
W Wahlfächer Mehr dazu hier. aktualisiert am: 10.10.2007 |